Darf ein Amt einen Aprilscherz über ein ernsthaftes Anliegen machen ohne es gleich aufzuklären?
Es geht um eine Angelegenheit Schwerbehindettenausweis. Es ist ein ernsthaftes Anliegen und alles andere als lustig.
Das Amt sagte dass nach meiner Beschwerde sofort ein Bescheid an mich gesendet wurde betreffend der behinderten Person. Ob das positiv oder negativer Bescheid ist, sagte sie darf sie am Telefon nicht sagen.
Ich fühle mich jetzt als sei dass ein Aprilscherz weil das Amt normalerweise mehrere Monate für so ein Anliegen benötigt.
Dürfte ein Amt so einen gemeinen Aprilscherz machen, falls es einer wäre?
Und dies ohne es imselben Telefonat aufzuklären, so dass man es also nicht weiß ?
3 Antworten
- MikeLv 7vor 8 Monaten
Nein, das ist nicht erlaubt. Anrufen, Termin vereinbaren und Hygieneregeln abfragen.
- HelgaleLv 7vor 10 Monaten
Kann mir nicht vorstellen, dass dies ein Aprilscherz war. Das kann ein Amt sich nicht erlauben. Sicherlich wirst Du die Antwort bald haben.
- Anonymvor 10 Monaten
Natürlich, die Ämter haben z.Zt. bestimmt keine anderen Probleme als Aprilscherze....