Kann die Bahn bei ein Schwarz Fahren Hund überhaupt die Forderung gerichtlich durchsetzen?
Da braucht es kein Urteil. 90a BGB und 1 BGB reicht. Ein Hund ist nicht Rechtsfähig,folglich kann er keine Rechte oder Pflichten haben und er kann sich auch nicht strafbar machen. Der Halter schon.
7 Antworten
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Natürlich kann das Gericht dies und zwar gegen den Halter. Und wenn du 1:1 Texte kopierst bitte in Zukunft Quellenangabe!!!! Das ist sonst eine Urheberrechtsverletzung.
- CatanLv 6vor 8 Jahren
Nun, soweit so gut. Und worauf möchtest du hinaus ? Dass ein Hund nicht verklagt werden kann, ist uns allen klar...
- Anonymvor 8 Jahren
Nachdem du dir deine Frage ja schon selbst beantwortet hast: was willst du noch von uns?
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- Anonymvor 8 Jahren
Richtig ist, dass die Bahn die Forderung nicht an den Hund sondern an den Halter richtet. Es bleibt dem Hundehalter jedoch unbenommen, die Forderung der Bahn dem Hund laut vorzulesen und diesen auf das rechtswidrige Handeln hinzuweisen.
- Anonymvor 8 Jahren
Da sieht man es wieder...
Hund müsste man sein...
wenn da die Hundeleine...
nicht wäre die direkt in...
Herrchens Hand führt...!
- Anonymvor 8 Jahren
Gesetzlich vertritt der Hundebesitzer (Eigentümer) den Hund in rechtlichen Dingen, so auch bei der Forderung der Bahn, Beförderungsentgelt nicht bezahlt zu haben.
Die Forderung richtet sich nicht gegen den Hund, sondern an seinen Besitzer.
Wie das nun aussieht, sollte ein herrenloser Hund in einen Zug hupfen und sich eine Fahrt erschleicht?????????????
tm