Kann ein Hund Schwarzfahrer bei der Bahn sein. Gibts urteile da zu?
6 Antworten
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Da braucht es kein Urteil. 90a BGB und 1 BGB reicht. Ein Hund ist nicht Rechtsfähig,folglich kann er keine Rechte oder Pflichten haben und er kann sich auch nicht strafbar machen. Der Halter schon.
Der Halter ist an die Transport und Beförderungsbedingungen gebunden. Nimmt er einen Hind ohne Ticket mit ist er zwar Schwarzfahrer weil er gegen diese verstößt, aber eine strafbare Teansporterschleichung ist das wohl nicht wenn er für dich selbst gezählt hat.
- exzenterLv 5vor 8 Jahren
Ein Hund kann kein Schwarzfahrer sein und ich denke das weißt du auch. Juristisch verantwortlich kann nur der Hundehalter sein, der in diesem Fall kein Zusatzticket für den Hund gelöst hat.
- Anonymvor 6 Jahren
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- vor 8 Jahren
Dann müsste der Hund in der Lage sein sich ein Ticket zu kaufen zu können.Du musst als Halter ein Ticket für deinen Hund kaufen und machst Du das nicht musst du die Strafe zahlen.
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- kappanocooLv 6vor 8 Jahren
Urteile habe ich keine, aber um einen Hund mitzunehmen, musst Du ein Zusatzticket lösen.
- Q.M.Lv 5vor 8 Jahren
Aus der web-seite der Bahn:
"Kostenpflichtige Mitnahme
Wenn Sie einen Hund mitnehmen, der nicht im Transportbehälter als Handgepäck transportiert werden kann, zahlen Sie den halben Fahrpreis.
Unentgeltliche Mitnahme
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter unentgeltlich mitgenommen werden. "
So kann ein Hund allerdings "schwarz" fahren.