13 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gemäß Gesetz können Sie nichts machen, aber meistens schleimen sich entfernte Verwandte ein und der Erblasser verschenkt quasi alles an die . Die berechtigten Erben gucken meistens in die Röhre.
Unser Nachbarhaus mit Seegrundstück ist so ein Fall.
Deswegen sollten die Erblasser alles zu Lebzeiten gerecht auf die berechtigten Erben aufteilen.
Jeder Erbberechtigte sollte notariell beglaubigte Unterlagen erhalten.
Als Eltern sollte man alles den Kindern vermachen. Ich war 3 Jahre bei einem Ehepaar beschäftigt , die zu Lebzeiten alles aufgeteilt haben.
Jedoch wurde das Wohn und Nutzrecht bis zum Tode vereinbart.
Somit konnten Erbstreitigkeiten und dadurch auch Anwaltskosten vermieden werden.
mfg
Anmelden, um etwas auf Antworten zu erwidern
- Karlchen *Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Erben des ersten Grades vorhanden sind nicht.
Erst erbt der Ehepartner und die Kinder.
Wurde ein testament gemacht und bei einem Notar hinterlegt gilt das testament, aber die Kinder und der Ehepaertner haben ein Anrecht auf dden Pflichtteil.
Siehe Erbschaftsgesetzt /Erbrecht
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/erbrech...
Anmelden, um etwas auf Antworten zu erwidern
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
...also, es kommt wohl darauf an, wann und auf welche Weise die Verwandten entfernt werden.
Anmelden, um etwas auf Antworten zu erwidern
- mytilenaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Unter bestimmten Bedingungen wäre das möglich.
Wenn sie z.B. den Erblasser durch irgendwelche Gründe beeinflussen und veranlassen, ein Testament in ihrem Sinne abzufassen.
Anmelden, um etwas auf Antworten zu erwidern
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- 𐎗 lupa ණ ଲ ҉Lv 7vor 1 Jahrzehnt
können kann man vieles z.b.
ne gute Argumentation - einen noch besseren Rechtsanwalt
Anmelden, um etwas auf Antworten zu erwidern
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Frage ist nicht,ob sie die Erbfolge beeinflussen können,sondern den,der vererbt.Und das ist leider sooft schon geschehen.Ruckzuck wird ein Testament geändert,selbst im Sterbebett,weil jemand durch "gut Wetter" beeinflussen konnte.
Ist das Testament geschrieben und derjenige stirbt,ist es natürlich für dann quasi Aussenstehende unmöglich etwas zu bekommen.
Anmelden, um etwas auf Antworten zu erwidern
- dominaarielleLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein können sie nicht,erst kommen die nähesten Familienmitglieder.Sollten keine mehr dasein dann geht es nach reihenfolge
Anmelden, um etwas auf Antworten zu erwidern
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Natürlich können sie das.die brauchen sich nur bei dir einschleimen,zum Munde reden und dann nach und nach jeden welcher vor ihm
erbberechtigt ist so schlecht bei dir machen das du diejenigen enterbst.Kommt besser als sie zu meucheln.
Anmelden, um etwas auf Antworten zu erwidern
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja sicher, wenn der Erblasser einen entfernten Verwandten als Haupterbe einsetzt, dann haben die rechtlichen Erben nur Anspruch auf das Pflichtteil!
Übrigens können auch Menschen die überhaupt nicht miteinander verwandt sind die Erbfolge beeinflussen. Denn Ehepartner sind im ersten Grad erbberechtigt, aber keinesfalls miteinander verwandt. Nur verheiratet!!!
Anmelden, um etwas auf Antworten zu erwidern
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
heäh?
Nur wenn sie einen der Erben umbringen, entmündigen lassen, oder sowas.
Nee ! Können sie nicht !
Anmelden, um etwas auf Antworten zu erwidern