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Peter B Peter B
Mitglied seit:
29.Oktober 2008
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Gelöste Frage

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Darf ein Muslime in Deutschland heiraten obwohl er verheiratet ist?

Hallo liebe Leser,
ich habe eine Frage die mir ein wenig den Kopf zerbricht. Vielleicht könnt ihr Licht ins Dunkel bringen. Folgender Fall: Ein Muslime ist hier in Deutschland mit einer Deutschen verheiratet. Beide leben nun aber in Scheidung. Nun hat der Muslime eine muslimische Frau geheiratet. Und zwar hier in Deutschland aber nach oder auf muslimischer Art. Die Frau ist aber auch noch mit einem Deutschen verheiratet. Meine Frage ist nun: Ist diese Ehe zwischen dem Muslimen und der Muslimin überhaupt rechtens und gültig? Gibt es keine Probleme bei der Scheidung zwischen der deutschen Frau und dem Moslem? Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen.

Weitere Details

Mag ja sein das "Muslime" machen können was sie wollen und auch so viele Frauen heiraten können wie sie wollen, aber wenn der Mann die deutsche Staatsbürgerschaft hat und hier in Deutschland lebt muss er sich doch auch an die deutschen Gesetze halten, oder etwa nicht?

vor 3 Jahren

Also in Forum geht es um meine Lebensgefährtin die mit einem Mann aus Indonesien verheiratet ist ( Scheidung läuft bereits ). Die Freundin von dem Indonesier ist mit einem Deutschen verheiratet. Hier gibt es keine Scheidung. Nun haben der Mann und die Frau aus Indonesien geheiratet. Mir geht es nur darum das meine Freundin und zukünftige Frau keine Probleme bekommt, weil er sich ja eigentlich nicht von ihr trennen will obwohl die Scheidung läuft.

vor 3 Jahren

Dann Frage ich mal etwas anders: Sollte meine zukünftige Frau ihrem Anwalt sagen dass ihr "Noch-Mann" nun eine andere Frau geheiratet hat? Wenn auch nur nach muslimischer Art.

vor 3 Jahren

Jim Panse by Jim Panse
Mitglied seit:
12.Januar 2009
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79.165 (Level 7)

Beste Antwort - Ausgewählt vom Fragesteller

StGB, § 172
Doppelehe
Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • 2 Personen gefällt das
Bewertung des Fragenden:
4 von 5
Kommentar des Fragestellers:
Ich finde diese Antwort am besten, da sie mit dem Gesetz verbunden ist
Lies Dir den Text mal genau durch. Da geht es absolut nicht um eine kirchliche Heirat und ist demnach auf Dich gar nicht anwendbar. Aber wenn Dich das befriedigt ist es ja gut.
D-DAY

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Die kirchliche Heirat ist für den deutschen Staat irrelevant. Wenn der Mann sich jedoch nicht scheiden lassen möchte, würde ich den Umstand seiner kirchlichen Heirat erwähnen (Wenn diese beweisbar ist, um die Zerrüttung der Ehe damit zu unterstreichen und einen frühen Scheidungstermin zu erhalten

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Weitere Antworten (10)

  • Jocolibri by Jocolibr...
    Mitglied seit:
    10.November 2008
    Gesamtpunkte:
    39.157 (Level 7)
    Ja das ist eine gute Frage.
    Wie ist es möglich, das in Deutschland staatlich geheiratet wird und dann auch noch kirchlich ?
    Da nach offizieller Lesart religionsfreiheit besteht und die da fast alles machen dürfen, selbst für ihre Säuglinge mit der Taufe entscheiden, das sie z.B. christlichen Glaubens sind, oder wie bei der Eheschließung, dem Glauben entsprechend noch einmal heiraten dürfen.
    Solange die Kirche damit die staatliche Eheschließung bekräftigt gibt es ja keinen Konflikt.
    Aber wenn ich mir nun vorstelle, das ich offiziell aus finanziellen Gründen staatlich weiter verheiratet bleibe, aber nebenbei meine neue Freundin kirchlich zu meiner Frau machen will, was könnte dem entgegenstehen ?
    Bigamie bezieht sich ja auf doppelte staatlich geregelte Heirat, was ja eindeutig rechtswidrig ist.
    Heirate ich z.B. Anna staatlich und wenn wir uns auseinandergelebt haben ohne Scheidung Helga kirchlich, so bin ich nach offiziellen deutschen Recht immer noch mit Anna verheiratet und aus kirchlicher Sicht mit Helga.

    Das es sich in deinem Fall um Muslime handelt sollte da keine Rolle spielen.
    Welche Religion man hat ist da doch unerheblich. Die Trennung von Staat und Kirche ist klar.
    Wenn eine Religion Mehrfachehen zuläßt gibt es aus kirchlicher Sicht gar keinen Einwand und wie der "Staat" damit umgeht entscheidet sich wohl nach dem jeweiligen Menschen und seiner persönlichen Rechtsauffassung. Wie Gerichte darüber entscheiden hängt ja auch sehr von den Beteiligten ab und nicht zuletzt vom Richter. So gibt es immer noch irrsinnige "Sprüche im Nahmen des Volkes" aus dem "dritten Reich", die immer noch gültig sind, aber dem allgemeinen Rechtsverständnis widersprechen.

    Auf deine Scheidung bezogen dürfte die kirchliche Heirat deines Mannes mit der anderen keine Probleme machen.
    Seid ihr zusätzlich auch kirchlich verheiratet ?
    LG Jo
    • 2 Personen gefällt das
  • efoi79 by efoi79
    Mitglied seit:
    15.Oktober 2007
    Gesamtpunkte:
    2.448 (Level 3)
    Wenn man Rechtlich wieder Verheiratet sein will, muss man vor dem Gesetzt entweder ledig,offiziell geschieden oder Witwer sein.

    Wenn du aber durch ein Glaubensbekenntnis heiratest, dann kommt es immer auf den Glauben an und ob die Art von Trennung akzeptiert und dann die betreffenden Personen nach den Recht des Glaubens verheiratet werden dürfen.

    So wie ich dich verstanden habe, sind beide Partner noch nach dem Gesetzt verheiratet und leben in Scheidung, somit ist die die neue Heirat nach dem Gesetz nicht Gültig.
    Und ob sie bei der Scheidung Probleme bekommen , hängt von der Vorgeschichte ab.

    hoffe konnte dir etwas Licht bringen=)

    @ wenn du schreibst, dass deine Lebenspartnerin in Scheidung lebt und der Mann sich nicht wirklich trennen will, gibt es es ja noch so was wie Gesetze, die besagen das eine Ehe nach ein Jähriger Trennung durch beidseitiger Einwilligung einvernehmlich geschieden wird.
    Ist ein Partner nicht einverstanden so liegt es im ermessen des Richters und kann nach 3 Jähriger Trennung geschieden werden obwohl der eine Partner nicht zu stimmt.

    Wenn aber deine Lebenspartnerin zum Islam konvertiert ist und nach deren Recht der Mann sich nicht scheiden lassen will, könnte es in der Zukunft Probleme geben.

    Ich weiß nicht ob es relevant ist ob der noch Ehemann eine verheirate Freundin hat, den du bist ja auch mit der noch verheiratet Ehefrau zusammen.
  • kaelon by kaelon
    Mitglied seit:
    04.September 2006
    Gesamtpunkte:
    14.732 (Level 6)
    Vor dem deutschen Staat gilt ausschließlich die Standesamtlich besiegelte Ehe als gültig.

    Mann kann egal nach welchem religiösen Ritus auch 5000 Frauen oder was auch immer heiraten, aber rechtgültig ist ausschließlich die Standesamtliche Ehe.

    Soll heißen vor dem Deutschen Gesetz ist er mit der Deutschen verheiratet, bis die Scheidung erfolgt, und mit der Muslima solange nicht verheiratet bis vor einem Standesamt die Ehe geschlossen wird.
    • 4 Personen gefällt das
  • Linda P by Linda P
    Mitglied seit:
    07.Januar 2009
    Gesamtpunkte:
    4.561 (Level 4)
    denke das die Scheidung davon nicht berührt wird.
    Staatliche Heirat ist unabhängig von der Kirchlichen.
    Rechtlich gesehen ist die kirchliche Heirat nicht von belang und völlig überflüssig.
    Solange du nicht rechtskräftig von ihm geschieden wurdest, bist du mit ihm verheiratet.
    Heiratest Du derweil kirchlich jemand anderen gibt es auch keine Probleme, bis du diese kirchliche Heirat auch staatlich anerkennen lassen willst und somit eine staatliche anerkannte Doppelehe beantragst.
    Dann gäbe es direkt Probleme,
    AL LIN
    • 1 Person gefällt das
  • .**. by .**.
    Mitglied seit:
    05.April 2007
    Gesamtpunkte:
    37.286 (Level 7)
    Es handelt sich bei der zweiten Ehe um eine Heirat nach muslimischem Recht, sozusagen eine kirchliche Heirat, die nach deutschem als auch Recht nicht anerkannt wird. Und zwar unabhängig davon, ob er zum Zeitpunkt der Eheschließung noch rechtmässig mit einer anderen Frau verheiratet war, oder nicht.
    Eine solche Heirat wird im übrigen auch z. B. vom türkischen Konsulat nicht als rechtsgültig geschlossene Ehe anerkannt.
    • 2 Personen gefällt das
  • RL by RL
    Mitglied seit:
    28.August 2006
    Gesamtpunkte:
    54.212 (Level 7)
    Wichtig vor dem Gesetz ist nur die standesamtliche, staatliche anerkannte Heirat.

    Wenn er daneben mit anderen Frauen ausschließlich nach muslimischen Ritus verheiratet ist, "zählt" das vor dem deutschen Gesetz nicht.
    • 3 Personen gefällt das
  • suppentrulli1977 by suppentr...
    Mitglied seit:
    17.November 2006
    Gesamtpunkte:
    3.138 (Level 4)
    In Deutschland zählt nur das deutsche Recht und dieses besagt das du nur mit Einer Person verheiratet sein darfst.
    Gültig sind die anderen Hochzeiten nach d. Recht nicht
    • 11 Personen gefällt das
  • Alfalpha *feels twelve again* by Alfalpha *feels twelve again*
    Mitglied seit:
    02.Februar 2009
    Gesamtpunkte:
    14.434 (Level 6)
    Nach deutschem Recht ist das Bigamie und damit rechtswidrig!
    • 7 Personen gefällt das
  • Free Bird by Free Bird
    Mitglied seit:
    10.Mai 2010
    Gesamtpunkte:
    1.996 (Level 3)
    Für Muslime zält kein deutsches Recht,
    die können machen, was sie wollen.
    • 2 Personen gefällt das

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