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flo_star750 flo_star...
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Standlicht auch in blau?

Darf mein Standlicht blau sein... wen:
ich blinkerstandlichter in normal weis habe,
die anderen standlichter nicht leuchten und durch einen extra schalter gesteuert werden?
  • vor 3 Wochen

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ich meine ja auch im stand(parken abseits der straße) und es geht nicht mit den anderen standlichtern an

vor 3 Wochen

Nostradamus by Nostrada...
Ein Cleverle ist jemand, der in einer speziellen Kategorie besonders bewandert ist.
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Beste Antwort - Ausgewählt durch Abstimmung

Da reicht der erste Satz
§ 49a StVZO
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/…

Die Betonung in dem Satz liegt auf, "angebracht sein".

Folglich muss alles was was am Fahrzeug angebracht ist der StZVO entsprechen, es spielt keine Rolle ob es mit einem Zusatzschalter geschaltet wird, oder nur auf Privatgelände angemacht wird. Ist die Birne in der Fassung erlischt die Betriebserlaubnis.

Klares eindeutiges nein, es darf nicht blau sein.
  • vor 3 Wochen
40% 2 Stimmen

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