Beste Antwort - Ausgewählt durch Abstimmung
Hängt schlicht vom Kaufvertrag ab und gegebenenfalls davon, ob Du arglistig verschwiegene Mängel nachweisen kannst, also Arglistigkeit.
Leider werden private Gebrauchtwagen zu beinahe 100% "wie gesehen und probegefahren" verkauft, also i.R keine Chance auf Reklamation.
Außer eben bei arglistiger Täuschung, die aber mußt Du nachweisen.
Andererseits, entschuldige aber dies möchte ich nun schon loswerden, Du gehörst für Deine Blödheit bestraft!!
Denn jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch wird mit dem Auto zum ADAC (ÖAMTC,....) fahren und es durchsehen lassen BEVOR er den Kaufvertrag unterschreibt. Verweigert ein Verkäufer seine diesbezügliche Mitwerkung > FINGER WEG vom Auto!!
PS: Fahrbereit heißt juristisch betrachtet nur, daß das Ding startet wenn man den Zündschlüssel dreht, sonst nix. Von verkehrssicher oder TÜV-tauglich keine Rede, Du bist geleimt worden!
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Du (Laie) konntest keine Mängel feststellen ... eben, deshalb fährt man ja zu ADAC und läßt prüfen ;) nächstes mal fährst zum ADAC oder TÜV und läßt das Fahrzeug durchsehen, noch besser auf Kosten des Verkäufers die Plakette machen. Hast DU eigentlich mal nachgedacht, warum das Fahrzeug OHNE gültige Plakette verkauft wurde? .... Genau, jetzt hast DU es kapiert ;)
Kaufvertrag ohne Gewährleistung .... siehst Du. Warum wohl? Aber "probegefahren" steht sicher im Vertrag, oder? Womit auch die Fahrtüchtigkeit zum Zeitpunkt des Kaufes gegeben war!
Zeugen wofür? "Fahrbereit" ist der Wagen ja, denn DU BIST GEFAHREN! Nur den gesetzlichen Ansprüchen genügt das Kfz halt nicht, aber das war ja auch nicht zugesagt, oder?
Du hast schlicht und einfach Lehrgeld bezahlt. Anstatt nun hier weiterzufragen - denn was DU hören willst wirst DU nicht hören! - hast Du zwei Möglichkeiten:
a) geh zum Anwalt und frage einen Rechtsexperten um seine Meinung
b) buche es als Lehrgeld und Verlust ab.
Ich denke, b) folgt auf jeden Fall, egal ob a) dem vorangeht oder nicht.